Anmeldung 27. Deutscher Medizinrechtstag

Ausblick 2027

Vormerkung für den 27. Deutschen Medizinrechtstag

Der 27. Deutsche Medizinrechtstag findet voraussichtlich Anfang Oktober 2027 statt. Tragen Sie sich hier ein – wir informieren Sie, sobald Programm und Anmeldung verfügbar sind.

Die Vormerkung ist keine verbindliche Anmeldung. Ein Austrag ist jederzeit formlos möglich unter info@medizinrechts-beratungsnetz.de.

Die Anmeldung ist geschlossen

Der 26. Deutsche Medizinrechtstag hat am 2. Oktober 2026 stattgefunden. Eine Anmeldung ist daher nicht mehr möglich. Für den 27. Deutschen Medizinrechtstag können Sie sich oben vormerken lassen.

Sie haben Fragen?
Sie erreichen das Büro des Vereins unter nachfolgenden Kontaktdaten:

Veranstaltungstelefon: 0451 / 305 036 87

Medizinrechtsanwälte e.V. 
Travemünder Allee 6a
23568 Lübeck
Deutschland 
Fax: 0451 / 389 67 29
E-Mail: info@medizinrechts-beratungsnetz.de 

Zustimmung zur Datenverarbeitung
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zum Zwecke der Kontaktaufnahme elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Diese Daten werden ausschließlich zum genannten Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Ich habe das Recht, meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung sowie weitere Informationen über meine Rechte finden sich in der Datenschutzerklärung.

Teilnahmebedingungen und Stornierungsrichtlinien
Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung mit Rechnung. Bei Absagen nach dem 31.07.2026 oder auch bei Nicht-Erscheinen ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Eine Vertretung angemeldeter Teilnehmer durch andere Personen ist auch ohne Voranmeldung möglich. Unplanmäßige Änderungen und Absage der Veranstaltung bleiben vorbehalten. In einem solchen Fall benachrichtigen wir Sie unverzüglich. Bei Absage durch den Veranstalter wird die volle Teilnahmegebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 

Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.